Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Kinderleicht.ai ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kinderleicht.ai.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist aufgrund folgender Maßnahmen teilweise mit WCAG 2.1 Level AA konform. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
- Klare, kontrastreiche Farbgebung und lesbare Schriftgrößen
- Semantische HTML-Struktur mit sinnvollen Überschriften-Ebenen
- Alternative Texte für informative Bilder
- Tastaturbedienbarkeit für alle interaktiven Elemente
- Responsive Gestaltung für unterschiedliche Bildschirmgrößen und Zoom bis 200 %
- Einfache, klare Sprache in Inhalten und Anleitungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen kann es sein, dass einzelne Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind:
- Einige ältere PDF-Dokumente im Download-Bereich sind möglicherweise nicht vollständig für Screenreader optimiert. Wir arbeiten daran, diese schrittweise zu ersetzen.
- Eingebettete externe Inhalte (z. B. Tool-Websites Dritter) unterliegen nicht unserer Kontrolle und können eigene Barrieren aufweisen.
- KI-generierte Inhalte in unseren Web-Apps sind Vorschläge und können in Einzelfällen in Struktur oder Sprache abweichen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. April 2026 erstellt. Grundlage für die Einschätzung ist eine interne Prüfung der Website anhand der WCAG-2.1-Kriterien.
Feedback und Kontakt
Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von Kinderleicht.ai aufgefallen? Oder möchtest du Informationen in einer anderen, barrierefreien Form erhalten? Dann melde dich gerne bei uns:
Nicolas Daum / Kinderleicht.ai
Bendestorfer Str. 6
21224 Rosengarten
E-Mail: kontakt@kinderleicht.ai
Telefon: +49 170 5523252
Wir versuchen, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Solltest du auf deine Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Für den privaten Sektor ist in Deutschland die Marktüberwachungsbehörde der Länder nach § 19 BFSG zuständig.
Weitere Informationen
Mehr über unsere Arbeitsweise findest du unter So arbeiten wir. Fragen zum Datenschutz beantwortet unsere Datenschutzerklärung.
