Datenschutz & Recht
Datensparsamkeit
Nur so wenige personenbezogene Daten wie nötig erheben und speichern.
Definition
Datensparsamkeit ist ein Grundprinzip der DSGVO: Es dürfen nur so wenige personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden, wie für den jeweiligen Zweck tatsächlich notwendig sind.
💡 Beispiel
Eine Lernapp fragt nur den Vornamen ab und verzichtet bewusst auf Geburtsdatum oder Adresse.
