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Datenschutz & Recht

Datensparsamkeit

Nur so wenige personenbezogene Daten wie nötig erheben und speichern.

Definition

Datensparsamkeit ist ein Grundprinzip der DSGVO: Es dürfen nur so wenige personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden, wie für den jeweiligen Zweck tatsächlich notwendig sind.

💡 Beispiel

Eine Lernapp fragt nur den Vornamen ab und verzichtet bewusst auf Geburtsdatum oder Adresse.