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Datenschutz & Recht

Opt-in / Opt-out

Opt-in bedeutet aktive Zustimmung, Opt-out bedeutet aktiver Widerspruch bei der Datenverarbeitung.

Definition

Opt-in bedeutet, dass eine Person aktiv zustimmen muss, bevor ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zum Beispiel durch das Setzen eines Häkchens oder das bewusste Auswählen einer Option. Ohne diese aktive Einwilligung darf die Verarbeitung in der Regel nicht stattfinden. Opt-out bedeutet dagegen, dass die Datenverarbeitung standardmäßig vorgesehen ist und die betroffene Person aktiv widersprechen muss, um die Verarbeitung zu verhindern. Nach der DSGVO ist für viele Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten – insbesondere bei Einwilligungen – ein echtes Opt-in erforderlich; ein bloßes Opt-out genügt meist nicht den rechtlichen Anforderungen.

💡 Beispiel

Eine Schule möchte Fotos von Schülerinnen und Schülern auf der Schulwebsite veröffentlichen. Dafür holt sie vorab die ausdrückliche Einwilligung der Eltern ein, etwa über ein Formular, auf dem diese aktiv ein Kästchen ankreuzen müssen (Opt-in). Ein bloßer Hinweis im Elternbrief wie „Wer nicht widerspricht, stimmt zu“ (Opt-out) wäre nach DSGVO in der Regel nicht ausreichend.

Verwandte Begriffe

EinwilligungDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO)Personenbezogene DatenRechtsgrundlage der Datenverarbeitung